Garten- und Blumenfreunde Kißlegg

Ziele und Aufgaben

Der Verein bezweckt den Zusammenschluss aller Garten- und Blumenfreunde und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordung und des Kleingartenrechts nach § 2 Bundeskleingartengesetz.

Der Verein stellt sich folgende Aufgaben:

  • Das Interesse und die Freude am eigenen Garten in der Bevölkerung zu wecken und fördern.
  • Fachvorträge und Beratungen durchzuführen, die die Mitglieder und alle interessierten Bürger zu einer gesunden, naturverbundenen Freizeitgestaltung, Erholung und Entspannung im Garten, zur Landschaftspflege, Pflanzenkunde und zur Erhaltung und Pflege öffentlichen Grüns anregen.
  • Einen Beitrag zur Verschönerung des Ortsbildes zu leisten durch Blumenschmuck und gepflegte Gärten.
  • Veranstaltung von Lehr- und Besichtigungsfahrten sowie Gartenbegehungen.
  • Durchführung von Bodenuntersuchungen (Entnahme, Untersuchung, Auswertung und Beratung).
  • Praktische Unterweisungen z.B. im Baum- und Sträucherschnitt.
  • Ausleihung von vereinseigenen Geräten an die Mitglieder.
  • Teilnahme am Kinderferienprogramm der Gemeinde
  • Pflege von Geselligkeit und Kameradschaft.

Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnis- mäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

Der Verein der Garten- und Blumenfreunde Kißlegg e.V. freut sich über weitere Mitglieder!

Hier können Sie einen Aufnahmeantrag herunterladen und ausdrucken: antrag-auf-mitgliedschaft-2022.pdf [137 KB]


ZURÜCK